Je nachdem, welche Auffälligkeiten Sie bei sich oder Ihrem Kind feststellen, können Sie einen Hausarzt, Kinderarzt, HNO- Arzt, Phoniater, Neurologen, Internisten, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder -chirurgen aufsuchen, der den Therapiebedarf feststellt und eine Heilmittelverordnung für Logopädie ausstellen kann. Diese ist Voraussetzung für einen Therapiebeginn, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Zu Beginn findet ein Anamnesegespräch und eine umfassende logopädische Diagnostik statt. Die darauf folgenden Termine finden regelmäßig 1-2 mal pro Woche statt (Therapiedauer: je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten). Dabei beraten wir Sie ausführlich und beantworten Ihre Fragen jederzeit gerne.
Für gesetzlich versicherte Patienten bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres fällt pro Rezept eine Gebühr von 10 Euro sowie eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10% an.
Sind Sie privat versichert, beachten Sie bitte in wie weit Ihre Versicherung entsprechend Ihres Vertrages die Leistungen erstattet. Zu Therapiebeginn erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.
Bei Bedarf und medizinischer Indikation führen wir auch Hausbesuche durch. Diese können bei Ihnen zu Hause oder in pflegenden oder integrativen Einrichtungen/ Tagesstätten stattfinden. Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein.
Termine können Sie telefonisch unter 089/ 21 59 65 85 vereinbaren oder unser Kontaktformular verwenden. Sollten Sie uns telefonisch nicht sofort erreichen, da wir gerade therapieren, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer. Wir rufen Sie schnellst möglichst zurück.
Ihre Praxis in Allach-Untermenzing und Moosach
Pfeilschifterstr. 52, 80997 München
Tel 089/21596585